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Jetzt Weichen stellen für verbraucherorientierte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Bundesrat gibt Startschuss / WiE: Keine Flickschusterei, sondern Generalüberholung erforderlich

Angesichts der nun beginnenden „GroKo“-Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD wiederholt Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) seinen Appell, die Verbesserung des Verbraucherschutzes für Wohnungseigentümer in die Koalitionsgespräche einzubringen und die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes dann in das Regierungsprogramm mit aufzunehmen.

Das Wohnungseigentumsgesetz bedarf einer grundlegenden Modernisierung, angepasst an die Bedürfnisse der Wohnungseigentümer und die Entwicklungen im Wohnungseigentum in den letzten Jahrzehnten. So ist gesetzlich klarzustellen, dass Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften Verbraucher sind. Erweiterte Auskunfts- und Informationsrechte sind im WEGesetz zu verankern, auch gegenüber Dritten, z.B. Banken. In das Gesetz gehören moderne Vorgaben an die gemeinsame Organisation der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Darüber hinaus sind Anforderungen an den Verwalterberuf zu implementieren. „Nur so werden sichere Fundamente geschaffen für die energetische und altersgerechte Modernisierung von Eigentumswohnungsanlagen, und nur so kann das Wohnungseigentum als zentrale Säule der Altersvorsorge langfristig geschützt werden“, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich.

Den Startschuss zu einer Reform gab bereits der Bundesrat, der seinen Entwurf zur Änderung des WEGesetzes jetzt erneut dem Bundestag zugeleitet hat. Während der Bundesrat zunächst nur punktuelle Änderungen zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität fordert, hält WiE die umfassende Reform für unumgänglich. „Nach nunmehr 67 Jahren Wohnungseigentumsgesetz ist statt Flickschusterei eine Generalüberholung erforderlich.“ Detaillierte Problemstellungen, Forderungen und Vorschläge des Verbandes finden alle Interessierten unter www.wohnen-im-eigentum.de/politik/wohnungseigentumsgesetz.html

 

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